richten

richten
richten:
Das gemeingerm. Verb mhd., ahd. rihten, got. ga-raíhtjan, aengl. rihtian, schwed. rätta ist eine Ableitung von dem unter recht behandelten Adjektiv, an dessen verschiedene Bedeutungen es sich anschließt. So bedeutet »richten« zunächst »gerade machen« und »in eine gerade oder senkrechte Richtung, Lage oder Stellung bringen«, beachte dazu z. B. Richtschnur (15. Jh., seit dem 16. Jh. auch übertragen im Sinne von »Grundsatz« gebraucht) und aufrichten und errichten. An diesen Wortgebrauch schließt sich einerseits die Verwendung von »richten« im allgemeinen Sinne von »in eine bestimmte Richtung oder Lage bringen, mit etwas abstimmen, auf etwas hinlenken« an, beachte dazu Richtung (um 1800), und andererseits die fachsprachliche Verwendung von »richten« im Sinne von »die Dachbalken setzen, ein Haus mit einem Dachstuhl versehen«, beachte dazu z. B. die Zusammensetzungen Richtfest und Richtkranz. Ferner wird »richten« im Sinne von »recht oder richtig machen, in Ordnung bringen, ‹zu›bereiten, bewerkstelligen« gebraucht, beachte dazu z. B. abrichten »ein Tier zu bestimmten Leistungen oder Fertigkeiten bringen; dressieren«, anrichten »zum Verzehr bereitstellen« (auch: »etwas Schlimmes anstellen, Negatives verursachen«), dazu Anrichte »Tisch zum Anrichten oder Bereithalten der Speisen; Kredenz« (mhd. anrihte), einrichten »mit Möbeln, Geräten versehen; ausstatten, gestalten; schaffen; ermöglichen«, reflexiv »sich anpassen, auskommen«, dazu Einrichtung »Mobiliar, Ausstattung; Anlage; Institution«, entrichten »bezahlen«, verrichten »erledigen, ausführen«, vorrichten »in einen bestimmten Zustand bringen, vorbereiten«, dazu Vorrichtung »‹als Hilfsmittel› Hergestelltes, Gerät, Apparat«, zurichten »aufbereiten, zurechtmachen; verletzen, stark beschädigen«, auch unterrichten »Kenntnisse vermitteln, lehren; in Kenntnis setzen, benachrichtigen«, dazu Unterricht »regelmäßige Unterweisung«. Siehe auch die Artikel 1 Gericht und berichten. Weiterhin wird »richten« im Sinne von »Recht sprechen, urteilen; verurteilen«, prägnant »zum Tode verurteilen, das Todesurteil vollstrecken« gebraucht, beachte dazu z. B. hinrichten, Richtstätte, Richtbeil und die Bildung Richter »jemand, der die Rechtsprechung ausübt« (mhd. rihter, rihtæ̅re, ahd. rihtāri), dazu richterlich »den Richter betreffend, zum Richteramt gehörend« (16. Jh.).

Das Herkunftswörterbuch . 2014.

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  • Richten — bezeichnet Rechtsprechen, die Tätigkeit des Richters Richten (Fertigungsverfahren), eine Bearbeitung metallischer Werkstücke Richten (Bauwesen): Messen und Korrigieren der Planheit Ausrichten eines Geschützes; siehe Artillerie Richten im Sinne… …   Deutsch Wikipedia

  • richten — V. (Grundstufe) etw. in eine bestimmte Richtung stellen Beispiele: Sie hat den Blick auf ihre Mutter gerichtet. Er richtete die Waffe auf den Gegner. Ihre Augen richteten sich auf ihn. richten V. (Oberstufe) ein Urteil über einen Verbrecher… …   Extremes Deutsch

  • richten — Vsw std. (8. Jh.), mhd. rihten, ahd. rihten, as. rihtian Stammwort. Aus g. * reht ija Vsw. recht machen , auch in gt. garaihtjan, anord. rétta, ae. rihtan, afr. riuhta. Faktitivum zu recht. Verschiedene Bedeutungen des neuhochdeutschen Wortes… …   Etymologisches Wörterbuch der deutschen sprache

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  • Richten — Richten, einem Geschützrohr die zum Treffen des Zieles notwendige Richtung geben, geschieht meist durch den Richtkanonier. S. auch Richtfest …   Meyers Großes Konversations-Lexikon

  • Richten — (Heben), das Aufbringen und Aufstellen, Legen und Zusammenfügen der Hölzer in ihre am Bau bestimmte Lage, im Gegensatz zum Abbinden (s.d.). Die mit dem Aufrichten des Dachstuhles verbundene Feierlichkeit heißt Richtfest, mit dem auch oft ein… …   Lexikon der gesamten Technik

  • richten — reparieren; ausbessern; flicken; instandsetzen; zurechtmachen (umgangssprachlich); schustern; kitten; basteln; flickschustern; herrichten; …   Universal-Lexikon

  • richten — rịch·ten1; richtete, hat gerichtet; [Vt] 1 etwas irgendwohin richten etwas in eine bestimmte Stellung oder Richtung bringen: die Augen in die Höhe richten; den Finger nach oben richten 2 etwas richten als Arzt o.Ä. einen gebrochenen Knochen… …   Langenscheidt Großwörterbuch Deutsch als Fremdsprache

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